Sollten Beamte künftig in die Rentenkasse einzahlen?

ausschließlich über Beamte gesprochen. Die Rentenkommission beschäftigte sich mit der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge und betrachtete damit das gesamte Alterssicherungssystem.

Die Frage nach einer breiteren Versichertengemeinschaft ist folglich nur ein Bestandteil der Reformdiskussion. Sie steht neben weiteren Überlegungen dazu, wie Beiträge, Leistungen, zusätzliche Vorsorge und langfristige Finanzierbarkeit miteinander verbunden werden können.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist dabei entscheidend, dass Veränderungen nicht ausschließlich danach bewertet werden können, wer kurzfristig zusätzlich Beiträge zahlt. Ebenso relevant sind langfristige Leistungsansprüche, Übergangsregelungen und die Frage, wie unterschiedliche Generationen von den jeweiligen Änderungen betroffen werden.